des Vereins akademischer Holzingenieure an der Technischen Universität Dresden e.V.
Die folgenden Mindestbeiträge für Vereinsmitglieder gelten für ein Kalenderjahr unabhängig vom Eintrittstermin des Mitgliedes:
1. Natürliche Personen
2. Unternehmen
Über den Mindestbeitrag hinaus bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, den Verein weiterhin finanziell zu fördern.
Die Beiträge sind jeweils im I. Quartal eines Jahres fällig.
Neue Mitglieder entrichten ihre Beiträge im Beitrittsmonat.